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Die A 93 im Raum Regensburg

Infrastrukturprojekte an der A 93

Laufendes Erhaltungsprojekt

Grundhafte Fahrbahnerneuerung zwischen Anschlussstelle Regensburg-Süd und Dreieck Saalhaupt

Die Autobahn A 93 südlich von Regensburg wurde im Jahr 1984 eröffnet, mit zwei Betonfahrbahnen und jeweils zwei Fahrspuren. In den letzten Jahren sind immer mehr Schäden an den Fahrbahnen aufgetreten, die immer wieder repariert werden müssen. Um das Risiko von Vollsperrungen aufgrund von mangelnder Verkehrssicherheit zu minimieren, müssen die Fahrbahnen jetzt grundhaft erneuert werden. Grundhaft bedeutet, dass nicht nur die Betonfahrbahnen durch Asphalt ersetzt werden, sondern auch der gesamte Fahrbahnunterbau bis zu 1,5 Meter Tiefe erneuert wird. Nach umfangreichen Vorarbeiten in den Jahren 2021 und 2022 folgten die Hauptarbeiten ab 2023. Im Dezember 2025 wurde das Projekt abgeschlossen. MEHR INFORMATIONEN >

Brückenerneuerung

Ersatzneubauten Kreuzungsbauwerk AK Regensburg und A 93-Unterführungen AS Regensburg-Kumpfmühl

Am Autobahnkreuz Regensburg (A 3/A 93) und im anschließenden Bereich der Anschlussstelle Regensburg-Kumpfmühl (A 93) müssen drei Unterführungsbauwerke in den kommenden Jahren baulich ersetzt werden (sogenannter Ersatzneubau). Wegen der unmittelbaren Nähe der Unterführungen zueinander sehen die Planungen vor, alle drei Bauwerke zeitlich kombiniert zu erneuern. So wird die Dauer der baubedingten Verkehrseinschränkungen kürzer ausfallen. MEHR INFORMATIONEN >

Laufendes Planungsprojekt

Generalinstandsetzung Tunnel Pfaffenstein und Ersatzneubau Donaubrücke Pfaffenstein

Zwischen den Anschlussstellen Regensburg-West und Regensburg-Pfaffenstein wird die A 93 auf über 500 Meter Länge mit der Donaubrücke Pfaffenstein über die Donau geführt. Mittelfristig muss die Donaubrücke Pfaffenstein aus baulichen Gründen durch einen Neubau ersetzt werden (sogenannter Ersatzneubau).

Unmittelbar nördlich anschließend, zwischen den Anschlussstellen Regensburg-Pfaffenstein und Regensburg-Nord führt die A 93 durch den 880 Meter langen Tunnel Pfaffenstein. Der Tunnel  muss aus baulichen Gründen mittelfristig umfangreich saniert werden (sogenannte Generalinstandsetzung). MEHR INFORMATIONEN >

Über die A 93

Die Bundesautobahn 93 verbindet in ihrem nördlichen Teil (A 93 N) zwischen den Autobahndreiecken Hochfranken (A 72) und Holledau (A 9) die bayerischen Regierungsbezirke Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern mit dem nördlichen Oberbayern.

Der zweite Teil der A 93 (A 93 S) verbindet im südlichen Oberbayern die A 8 bei Rosenheim mit der deutsch-österreichischen Grenze am Grenzübergang Kiefersfelden (Inntalautobahn)

Im Regensburger Abschnitt verläuft die A 93 zwischen den Anschlussstellen Regensburg-Nord und Regensburg-Kumpfmühl auf rund 6 Kilometern Länge durchs Stadtgebiet Regensburg. Sie führt durch den Tunnel Pfaffenstein (880m), über die Donaubrücke Paffenstein (540 m) und durch den Tunnel Prüfening (670 m). Sie hat auf diesem Streckenabschnitt mit 6 Anschlussstellen auf knapp 6 Kilometern Länge vergleichsweise viele sogenannter Knotenpunkte: Regensburg-Nord, Regensburg-Pfaffenstein, Regensburg-West, Regensburg-Prüfening, Regensburg-Königswiesen und Regensburg-Kumpfmühl.

Unmittelbar südlich dieses Abschnitts unterquert die A 93 am Autobahnkreuz Regensburg die A 3 (Nürnberg-Passau) und führt über die Anschlussstellen Regensburg-Süd und Bad Abbach nach Niederbayern zum Dreieck Saalhaupt (B 15n).

Aktuelle Meldungen zu größeren Baustellen an der A 93 bei Regensburg

seit 11.12. nachts: keine Einschränkungen mehr zwischen Regensburg-Süd und Dreieck Saalhaupt

Aktualisiert am 12.12.2025:
Seit der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2025 sind die baubedingten Verkehrseinschränkungen auf der A 93 zwischen Regensburg-Süd und Dreieck Saalhaupt vollständig zurückgebaut.
Das heißt, der Verkehr in Richtung Regensburg fließt wieder auf durchgehend zwei Fahrstreifen und auch die gesperrten Überfahrten am Dreieck Saalhaupt sind wieder offen.

 

Aktualisiert am 8.12.2025:
Seit 7. Dezember 2025 sind die baubedingten Verkehrseinschränkungen für die Fahrtrichtung München aufgehoben

 

Aktualisiert am 18.5.2025:
Seit 18. Mai 2025 erstrecken sich die baubedingten Verkehrseinschränkungen leicht verkürzt auf den Abschnitt Anschlussstelle Regensburg-Süd bis Dreieck Saalhaupt

Ab Mitte März 2025 ist auf der A 93 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und dem Dreieck Saalhaupt mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Dann beginnt hier der planmäßige Aufbau der Baustellenverkehrsführung. Dieser ist notwendig, um heuer die alte Betonfahrbahn der A 93 in diesem Abschnitt abzubrechen und durch eine Asphaltfahrbahn zu ersetzen. Damit diese Arbeiten umgesetzt werden können, wird der Verkehr beider Fahrtrichtungen auf die andere, bereits 2023 erneuerte Fahrbahn verlegt.

Daher stehen bis zum geplanten Projektende im Dezember 2025 insgesamt nur drei Fahrstreifen zur Verfügung:

  • seit 25. März 2025: ein Fahrstreifen für die Fahrtrichtung Regensburg/Hof
    Höchstgeschwindigkeit begrenzt auf 80 km/h
  • seit 22. März 2025: zwei verengte Fahrstreifen für die Fahrtrichtung München/Holledau(A 9)
    Höchstgeschwindigkeit begrenzt auf 80 km/h, in den Bereichen der Anschlussstelle Regensburg-Süd und der Tank&Rast-Anlage Pentling wegen der Ein- und Ausfahrten auf 60 km/h

Der Aufbau der Verkehrsführung dauert insgesamt zwischen zwei und drei Wochen. In dieser Zeit kann es nachts und auch tagsüber zu weiteren Einschränkungen kommen.

Ein Faktenblatt mit Grafiken zur Verkehrsführung 2025 steht unter Service zum Download bereit. 

seit 2.12., 18 Uhr: Verkehr in Richtung Regensburg erstmals auf erneuerter Fahrbahn

Seit Dienstagabend, 2. Dezember 2025, wird der A 93-Verkehr in Richtung Regensburg zwischen Dreieck Saalhaupt und Anschlussstelle Regensburg-Süd erstmals auf der heuer komplett erneuerten Richtungsfahrbahn Regensburg geführt. Zunächst noch einstreifig, bis die temporären Überfahrtsbereiche im Mittelstreifen mit Schutzplanken geschlossen sind. Der Rückbau der gesamten Baustellenverkehrsführung soll bis vsl. 15. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

ab Mai 2025: einheitliche Tempobeschränkung auf alten Betonfahrbahnen: 120 km/h / 80 km/h für Motorräder von Mai-September

Ab Anfang Mai 2025 werden im Zuständigkeitsbereich der Autobahn Südbayern auf bislang noch nicht erneuerten Autobahnabschnitten mit alten Betonfahrbahnen einheitliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten von 120 km/h sowie – zeitlich begrenzt auf die Sommermonate Mai bis September – von 80 km/h für Motorräder beschildert. Grund dafür ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf diesen Autobahnabschnitten.

Die Betonfahrbahnen aus den 1980er Jahren haben das Ende ihrer geplanten Nutzungszeit überschritten und werden Stück für Stück grundhaft erneuert. Auf den Abschnitten, die noch nicht erneuert sind, erfolgen seit 2013 regelmäßig Reparaturen zur Schadensbegrenzung. Zudem wurden in Abständen von rd. 400 Metern Asphaltstreifen quer über die Fahrbahnen eingebaut. Dadurch werden hitzebedingte Spannungsspitzen in den alten Betonfahrbahnen verringert, die im Extremfall plötzlich zu Hitzeschäden führen können. Solche Hitzeschäden können insbesondere an heißen Tagen auftreten und stellen für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem aber für Motorradfahrer, eine Gefahr dar. Aufgrund des aktuellen Zustands der Betonfahrbahnabschnitte, sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen notwendig, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Welche Abschnitte an der A 3, A 92 und A 93 sind betroffen?

Betroffen sind die bis heute noch nicht grundhaft erneuerten Abschnitte mit alten Betonfahrbahnen auf den Autobahnen A 3, A 92 und A 93, die aufgrund ihres Alters, der starken Verkehrsbelastung und der Gefahr von Hitzeschäden erhebliche Substanzschäden aufweisen:

  • A 3: Autobahnkreuz Deggendorf bis Anschlussstelle Hengersberg
  • A 92: Anschlussstelle Oberschleißheim bis Anschlussstelle Eching-Ost, Anschlussstelle Freising-Süd bis Anschlussstelle Freising-Ost und Anschlussstelle Landshut-West bis Anschlussstelle Dingolfing-Ost
  • A 93: Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf

Welche Geschwindigkeitseinschränkungen werden eingerichtet?

Um die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Abschnitten zu gewährleisten, sind folgende Einschränkungen notwendig:

Für alle Verkehrsteilnehmer wird eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingeführt. Damit gilt auf allen betroffenen Abschnitten künftig die gleiche Höchstgeschwindigkeit.

Für Motorradfahrer gilt während der Sommermonate (Mai bis September) zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Diese Maßnahme soll das Risiko verringern, da Motorräder auf unebenen oder beschädigten Fahrbahnen besonders gefährdet sind.

Weitere Fragen und Antworten zur einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf alten Betonfahrbahnen finden Sie unserer Pressemitteilung vom 24.4.2025

Aktuelle Verkehrslage

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