

ab Mai 2025: einheitliche Tempobeschränkung auf alten Betonfahrbahnen: 120 km/h / 80 km/h für Motorräder von Mai-September
Die Betonfahrbahnen aus den 1980er Jahren haben das Ende ihrer geplanten Nutzungszeit überschritten und werden Stück für Stück grundhaft erneuert. Auf den Abschnitten, die noch nicht erneuert sind, erfolgen seit 2013 regelmäßig Reparaturen zur Schadensbegrenzung. Zudem wurden in Abständen von rd. 400 Metern Asphaltstreifen quer über die Fahrbahnen eingebaut. Dadurch werden hitzebedingte Spannungsspitzen in den alten Betonfahrbahnen verringert, die im Extremfall plötzlich zu Hitzeschäden führen können. Solche Hitzeschäden können insbesondere an heißen Tagen auftreten und stellen für alle Verkehrsteilnehmer, vor allem aber für Motorradfahrer, eine Gefahr dar. Aufgrund des aktuellen Zustands der Betonfahrbahnabschnitte, sind die Geschwindigkeitsbeschränkungen notwendig, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Welche Abschnitte an der A 3, A 92 und A 93 sind betroffen?
Betroffen sind die bis heute noch nicht grundhaft erneuerten Abschnitte mit alten Betonfahrbahnen auf den Autobahnen A 3, A 92 und A 93, die aufgrund ihres Alters, der starken Verkehrsbelastung und der Gefahr von Hitzeschäden erhebliche Substanzschäden aufweisen:
- A 3: Autobahnkreuz Deggendorf bis Anschlussstelle Hengersberg
- A 92: Anschlussstelle Oberschleißheim bis Anschlussstelle Eching-Ost, Anschlussstelle Freising-Süd bis Anschlussstelle Freising-Ost und Anschlussstelle Landshut-West bis Anschlussstelle Dingolfing-Ost
- A 93: Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf
Welche Geschwindigkeitseinschränkungen werden eingerichtet?
Um die Verkehrssicherheit auf den betroffenen Abschnitten zu gewährleisten, sind folgende Einschränkungen notwendig:
Für alle Verkehrsteilnehmer wird eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingeführt. Damit gilt auf allen betroffenen Abschnitten künftig die gleiche Höchstgeschwindigkeit.
Für Motorradfahrer gilt während der Sommermonate (Mai bis September) zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Diese Maßnahme soll das Risiko verringern, da Motorräder auf unebenen oder beschädigten Fahrbahnen besonders gefährdet sind.
Weitere Fragen und Antworten zur einheitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf alten Betonfahrbahnen finden Sie unserer Pressemitteilung vom 24.4.2025