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A 3 – 6-streifige Erweiterung Nittendorf bis Regensburg mit Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing

Für den rund 13 Kilometer langen Abschnitt der A 3 westlich von Regensburg, zwischen der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) und dem Autobahnkreuz Regensburg sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 zur Verbesserung des Verkehrsflusses eine Erweiterung von vier auf sechs Fahrstreifen vor.

Die Planungen umfassen auch den notwendigen Ersatzneubau von 17 Bauwerken im Erweiterungsabschnitt – unter ihnen die Donaubrücke Sinzing, die den Verkehr der A 3 zwischen der Anschlussstelle Sinzing und dem Autobahnkreuz Regensburg seit 1966 auf rund 930 Metern Länge über die Donau führt.

Seit Frühjahr 2025 wird das Projekt in zwei Abschnitten nacheinander weitergeplant. Auch die bauliche Umsetzung erfolgt in den beiden Abschnitten nacheinander:

Abschnitt 1:
Ersatzneubau Donaubrücke Sinzing, Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen zw. AS Sinzing und AK Regensburg, Umbau AS Sinzing

Abschnitt 2:
Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen zwischen westlich AS Nittendorf und AS Sinzing


Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zum aktuellen Planungsstand des Gesamtprojekts, insbesondere zum Planungs- und Bauabschnitt 1 (AS Sinzing bis AK Regensburg), der auch die Donaubrücke Sinzing umfasst.

Zahlen und Fakten

Streckenabschnitt gesamt

Lage zwischen westlich der Anschlussstelle Nittendorf und dem Autobahnkreuz Regensburg
Länge rund 13 km
Knotenpunkte Anschlussstelle Nittendorf (St 2660/ehem. B 8)
Anschlussstelle Sinzing (St 2394)
Autobahnkreuz Regensburg
Bauwerke im Bestand 17 Über- und Unterführungen darunter die 930 m lange Donaubrücke Sinzing

Donaubrücke Sinzing

Lage zwischen Anschlussstelle Sinzing und Autobahnkreuz Regensburg
Länge rund 930 m
Höhe bis zu 47 m
Bauzeit

1961 bis 1966 (in Teilen bereits Ende der 1930er Jahre)

Verkehrsfreigabe 1966
Konstruktion Stahlplattenbalkenbrücke mit zwei Überbauten (je eine pro Richtungsfahrbahn der A 3)

 


Details der Planung für den Abschnitt 1

Bauablauf und Verkehrsführung Ersatzneubau Donaubrücke

Die vierstreifige Donauquerung für die A 3 wird während Neubau und Rückbau der Donaubrücke Sinzing während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten.

In Phase 1 wird das erste Teilbauwerk der neuen Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Nürnberg) neben dem bestehenden Bauwerk errichtet. Der Verkehr fließt auf beiden Teilbauwerken der alten Donaubrücke wie gewohnt und ohne baubedingte Einschränkungen.

Ab Phase 2 wird der Verkehr auf das nun neu errichtete erste Teilbauwerk der neuen Brücke verlegt, während das erste Teilbauwerk (Richtungsfahrbahn Nürnberg) der alten Brücke abgebrochen wird. Der Verkehr fließt auf vier verengten Fahrstreifen auf der neuen Brücke.

Die Errichtung des zweiten Teilbauwerks der neuen Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Passau) erfolgt parallel mit dem Abbruch des zweiten Teilbauwerks der alten Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Passau) in Phase 3. Der Verkehr fließt nach wie vor auf vier verengten Fahrstreifen auf dem ersten Teilbauwerke der neuen Donaubrücke.

Phase 4 markiert den Abschluss des Ersatzneubaus der Donaubrücke Sinzing. Das alte Bauwerk ist vollständig abgebrochen. Der Verkehr quert die Donaubrücke auf drei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn.

Bildhinweis:
Neubau Brücke in blau
Rückbau Brücke in orange

Trassenverschiebung nach Norden

Um den Verkehr auch während der Bauarbeiten über die Donau führen zu können, wird der Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing gestaffelt umgesetzt. Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die zukünftige Trasse der A 3. Im Ergebnis wird die Mitte der neuen Donaubrücke Sinzing insgesamt rund 25 Meter nördlicher sein als die Mitte der alten Brücke. Das bedeutet, dass auch die Fahrbahnbereiche vor und nach der Brücke zum Anschluss an den Bestand in ihrer Lage angepasst werden. Dies hat auch Einfluss auf die Anschlussstelle Sinzing, deren nördliche Ein- und Ausfahrtsäste im Zuge der Umsetzung ebenfalls weiter nach Norden rücken müssen. Dieser künftige Trassenverlauf erwies sich zum Abschluss der Vorplanung hinsichtlich umwelt- und naturschutzfachlicher Eingriffe und ihrer baulichen und verkehrlichen Umsetzbarkeit als Vorzugsvariante – und befindet sich seit Frühjahr 2025 in der nächsten Planungsphase, Entwurfsplanung.

 


Fragen und Antworten zur A 3-Erweiterung Nittendorf-Regensburg

Allgemeines

Geplant wird die Erweiterung der A3 zwischen Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) und dem Autobahnkreuz Regensburg auf rund 13 Kilometern Länge von aktuell vier auf künftig sechs Fahrstreifen. Diese Planungen umfassen auch die notwendige Erneuerung der Entwässerungsanlagen der Autobahn sowie den ebenfalls notwendigen Ersatzneubau von 17 Bauwerken im Erweiterungsabschnitt – unter ihnen die Donaubrücke Sinzing, die den Verkehr der A 3 zwischen der Anschlussstelle Sinzing und dem Autobahnkreuz Regensburg seit 1966 auf rund 930 Metern Länge über die Donau führt. Zudem ist für den Bereich westlich der AS Sinzing der Neubau einer Grünbrücke zur Wildtierquerung aus naturschutzfachlichen Gründen vorgesehen.

Weil der Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing wegen ihres baulichen Zustands priorisiert werden muss, wird das Projekt seit Frühjahr 2025 in zwei Abschnitten nacheinander weitergeplant. Auch die bauliche Umsetzung soll in den beiden Abschnitten nacheinander erfolgen:

Abschnitt 1 umfasst die Anschlussstelle Sinzing, die Donaubrücke Sinzing und den Streckenverlauf bis zum Autobahnkreuz Regensburg

Abschnitt 2 umfasst den Streckenverlauf ab der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) bis zur Anschlussstelle Sinzing

Ein Ziel der Erweiterung der A 3 zwischen der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) und dem Autobahnkreuz Regensburg von aktuell vier auf künftig sechs Fahrstreifen ist die Verbesserung des Verkehrsflusses und damit der Verkehrssicherheit. Damit wird den gestiegenen Verkehrszahlen Rechnung getragen.

Ein weiteres Ziel ist die Erneuerung der 17 Bauwerke im Erweiterungsabschnitt. Diese werden im Zuge der Erweiterung abgebrochen und neugebaut. Zum einen, weil sie aufgrund ihrer Abmessungen zu klein wären für die zukünftig erweiterte A 3, zum anderen, weil sie aufgrund der hohen Belastung durch steigende Verkehrszahlen und nach bis zu 60 Jahren unter Verkehr ans Ende ihrer Lebenszeit kommen. So wird beispielsweise die Donaubrücke Sinzing aufgrund ihres baulichen Zustands seit mehreren Jahren eng getakteten Prüfungen unterzogen und musste 2023 und 2024 durch bauliche Maßnahmen instandgehalten werden.

Ebenfalls wird die aus baulichen Gründen notwendige Erneuerung der Entwässerungsanlagen im Erweiterungsabschnitt geplant und zeitgleich mit der Streckenerweiterung umgesetzt.

Die Planung und der Bau von Infrastrukturprojekten wie Bundesautobahnen ist in mehrere, aufeinanderfolgende Planungsphasen unterteilt. Jede Planungsphase baut auf den Erkenntnissen der vorherigen auf, die Pläne werden im Laufe der Phasen und Jahre immer detaillierter und es können immer mehr Fragen beantwortet werden.

Phase 1, Bedarfsplanung: Feststellung der Bedarfe

Phase 2, Vorplanung: Machbarkeitsuntersuchungen, Untersuchung mögl. Trassenverläufe, Variantenuntersuchungen und -entscheidung

Die Planungsphase 2, Vorplanung, konnte Ende 2024 für den gesamten Erweiterungsabschnitt abgeschlossen werden.

Für die Phasen 3 bis 5 wurde das Projekt im Frühjahr 2025 in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  1. Abschnitt 1 umfasst die Anschlussstelle Sinzing, die Donaubrücke Sinzing und den Streckenverlauf bis zum Autobahnkreuz Regensburg
  2. Abschnitt 2 umfasst den Streckenverlauf ab der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen (westlich der Anschlussstelle Nittendorf) bis zur Anschlussstelle Sinzing.

Seit Frühjahr 2025 befindet sich der Abschnitt 1 in der mehrjährigen

Phase 3, Entwurfsplanung: Erstellung von Vorentwürfen und Bauwerksentwürfen als Grundlage der haushaltsrechtlichen Genehmigungen: Planungen zu Bauwerken (bspw. Unterführungen, Überführungen), Strecke und Entwässerungsanlagen

Anschließend wird der Abschnitt 1 die folgenden, mehrjährigen Phasen durchlaufen:

  • Phase 4, Genehmigungsplanung und Genehmigungsverfahren: Erstellung der Genehmigungsplanung zum Einreichen der Unterlagen bei der zuständigen Behörde (hier: Regierung der Oberpfalz) mit dem Ziel der Baurechtserlangung. Baurecht erteilt die Genehmigungsbehörde zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens bspw. durch einen Planfeststellungsbeschluss. Im Genehmigungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange, Anlieger und Dritte angehört, wenn deren Belange durch die geplanten Baumaßnahmen betroffen sind.
  • Phase 5 Teil 1, Ausführungsplanung: Nach der Baurechtserlangung entstehen bis ins kleinste Detail ausgearbeitete Pläne und Leistungsbeschreibungen, die Bauleistungen werden ausgeschrieben und vergeben.
  • Phase 5, Teil 2, Umsetzung: Bauliche Umsetzung

Bau

Wie im Planungsverlauf ab Phase 3, Entwurfsplanung, soll auch die bauliche Umsetzung des Projekts in zwei Abschnitte aufgeteilt und nacheinander erfolgen: wegen der baulich vordringlichen Erneuerung der Donaubrücke Sinzing soll in der ersten Bauphase der Abschnitt 1 mit der Donaubrücke, der Anschlussstelle Sinzing und dem Streckenverlauf bis zum Autobahnkreuz Regensburg umgesetzt werden.

Die Grundüberlegungen zum Bauablauf für Abschnitt 1 sehen vor, zunächst ein neues Teilbauwerk der Donaubrücke für die Richtungsfahrbahn Nürnberg nördlich neben der alten Brücke zu errichten. Nach seiner Fertigstellung kann das erste Teilbauwerk den Verkehr aufnehmen, während die alte Brücke abgebrochen und an ihrer Stelle das zweite Teilbauwerk der neuen Brücke für die Richtungsfahrbahn Regensburg errichtet wird.

Wegen dieser gestaffelten Umsetzung wird die neue Donaubrücke Sinzing insgesamt rund 25 Meter nördlicher stehen als die alte Brücke. Das bedeutet, dass auch die Fahrbahnbereiche vor und nach der Brücke zum Anschluss an den Bestand in ihrer Lage angepasst werden. Dies hat auch Einfluss auf die Anschlussstelle Sinzing, deren nördliche Ein- und Ausfahrtsäste im Zuge der Umsetzung ebenfalls weiter nach Norden rücken müssen.

Diese sogenannte Trassenverschiebung nach Norden ist das Ergebnis der abgeschlossenen Planungsphase 2, Vorplanung, und berücksichtigt insbesondere die Genehmigungsfähigkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahme.

Auf diese nachvollziehbare Frage sind leider auch weiterhin noch keine konkreten Aussagen möglich, weil sich die für die Beantwortung notwendige Planungstiefe und Umsetzungszeitpläne frühestens mit der Erteilung des Baurechts ergeben. Um mit den Bauarbeiten beginnen zu können, müssen alle Planungsphasen in der jeweiligen Tiefe abgeschlossen sein. Wann das jeweils geschieht, lässt nicht belastbar prognostizieren. Dies gilt insbesondere für die Planungsphase 4, Genehmigungsplanung mit Genehmigungsverfahren.

Klar ist heute schon, dass zunächst der Abschnitt 1 (Anschlussstelle Sinzing, Donaubrücke Sinzing, Streckenverlauf bis zum Autobahnkreuz Regensburg) baulich umgesetzt wird. Um jedoch mit Abschnitt 1 in die Umsetzung gehen zu können, muss von der zuständigen Regierung der Oberpfalz zum Abschluss eines Genehmigungsverfahrens Baurecht erteilt werden. Dann besteht für das Projekt die rechtliche Umsetzungserlaubnis.

Anschließend werden in Phase 5, Teil 1 Ausführungsplanung die sehr konkreten und komplexen Umsetzungsdetails erarbeitet. Erst dann kann der Abschnitt 1 baulich umgesetzt werden (Phase 5, Teil 2 Umsetzung)

Für den Abschnitt 2 (Streckenverlauf ab der Überführung Waldetzenberg-Polzhausen westlich der Anschlussstelle Nittendorf bis zur Anschlussstelle Sinzing) wird der Baubeginn nach aktuellem Stand erst nach Abschluss der Umsetzung von Abschnitt 1 erfolgen.

Verkehr

Die Umsetzung des Projekts wird nicht ohne Verkehrseinschränkungen möglich sein. In vielen Bereichen bleibt die A 3 in ihrer aktuellen Trassenlage. Das bedeutet, Baustelle und Verkehr müssen sich den dann vorhandenen Platz teilen.

Für den Abschnitt 1 bedarf es umfangreicher Überlegungen zur Verkehrsführung, um den Autobahnverkehr während des Ersatzneubaus der Donaubrücke überhaupt aufrechterhalten zu können. Dazu wird zunächst ein neues Teilbauwerk der Brücke für die Richtungsfahrbahn Nürnberg unmittelbar nördlich der alten Donaubrücke errichtet. Der Verkehr kann die Donau so zunächst weiterhin über die alte Brücke queren. Nach seiner Fertigstellung kann das erste neue Teilbauwerk den Verkehr aufnehmen, während die alte Brücke abgebrochen und an ihrer Stelle das zweite Teilbauwerk der neuen Brücke für die Richtungsfahrbahn Regensburg errichtet wird.

Durch diesen gestaffelten Ersatzneubau der Donaubrücke Sinzing wird eine langjährige Vollsperrung der A 3 im Bereich der Donau vermieden. Gleichzeitig bedeutet dieses Umsetzungskonzept, dass die Fahrbahnbereiche vor und nach der Brücke und auch die Anschlussstelle Sinzing an die neue Lage der A 3 in diesem Bereich angepasst werden müssen. Diese Baustellen werden sich den vorhandenen Platz mit dem Verkehr teilen müssen. Der Platz für den Verkehr wird dadurch geringer sein als heute im Bestand.

Auch wenn die Donauquerung für den A 3-Verkehr während der baulichen Umsetzung von Abschnitt 1 offengehalten werden kann, werden die verkehrlichen Auswirkungen der Umsetzung spürbar sein.

Die genauen Verkehrsführungen liegen heute noch nicht vor. Sie werden im Zuge der Phase 4, Genehmigungsplanung, und der Phase 5, Teil 1 Ausführungsplanung, erarbeitet und rechtzeitig vor Baubeginn veröffentlicht.

Stand heute können weder der Baubeginn noch die Fertigstellung der neuen Donaubrücke Sinzing belastbar terminiert werden. Klar ist, dass die laufende Planungsphase 3, Entwurfsplanung, und die anschließenden Planungsphasen inklusive Genehmigungsverfahren jeweils mehrere Jahre dauern werden. Während dieser Zeit und auch in der ersten Bauphase der neuen Brücke wird der Verkehr weiter über die alte Brücke geleitet. Bis der Neubau des ersten Teilbauwerks fertiggestellt ist und den Verkehr der A 3 aufnehmen kann, muss die bestehende Donaubrücke Sinzing noch verkehrssicher und offen bleiben, sonst ist die A 3 im Bereich der Donaubrücke unterbrochen. Um dieses Szenario zu vermeiden, wurden zuletzt von Oktober 2023 bis November 2024 umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen an der alten Donaubrücke umgesetzt.

Nein. Es wird auf der Donaubrücke Sinzing ab Bauphase 2 zwar verengte Fahrstreifen geben – jedoch nicht so eng wie zur Instandhaltungsmaßnahme 2024, während der das Überholen wegen der schmalen Breite der linken Fahrstreifen verboten werden musste.

In Phase 1 wird das erste Teilbauwerk der neuen Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Nürnberg) neben dem bestehenden Bauwerk errichtet. Der Verkehr fließt auf beiden Teilbauwerken der alten Donaubrücke wie gewohnt und ohne baubedingte Einschränkungen.

Ab Phase 2 wird der Verkehr auf das nun neu errichtete erste Teilbauwerk der neuen Brücke verlegt, während das erste Teilbauwerk (Richtungsfahrbahn Nürnberg) der alten Brücke abgebrochen wird. Der Verkehr fließt auf vier verengten Fahrstreifen auf der neuen Brücke.

Die Errichtung des zweiten Teilbauwerks der neuen Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Passau) erfolgt parallel mit dem Abbruch des zweiten Teilbauwerks der alten Donaubrücke (Richtungsfahrbahn Passau) in Phase 3. Der Verkehr fließt nach wie vor auf vier verengten Fahrstreifen auf dem ersten Teilbauwerke der neuen Donaubrücke.

Phase 4 markiert den Abschluss des Ersatzneubaus der Donaubrücke Sinzing. Das alte Bauwerk ist vollständig abgebrochen. Der Verkehr quert die Donaubrücke auf drei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn.

Lärmschutz

Ja. Mit der 6-streifigen Erweiterung werden auch neue Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt. Für den Abschnitt 1 zwischen der Anschlussstelle Sinzing und dem Autobahnkreuz Regensburg werden dazu in der aktuell laufenden Entwurfsplanung (Planungsphase 3) die künftigen Lärmimmissionen fassadenscharf für die Wohnbebauung im Umfeld des Abschnitts 1 errechnet und anschließend die aktiven Lärmschutzmaßnahmen geplant, die dafür sorgen, dass die künftigen Lärmimmissionen der erweiterten A 3 an den Wohngebäuden die gesetzlichen Grenzwerte einhalten. Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie bspw. Lärmschutzwälle und -wände, sogenannte Wall-/Wand-Kombinationen oder auch lärmmindernder Asphalt auf den Fahrbahnen werden im Zuge der Bauarbeiten in Phase 5, Teil 2 umgesetzt.

Neben solchen aktiven Lärmschutzmaßnahmen, können die Erkenntnisse der für den Abschnitt 1 aktuell laufenden Entwurfs- und der anschließenden Genehmigungsplanung (Phasen 3 und 4) auch vereinzelt zu sogenannten passive Lärmschutzmaßnahmen führen (bspw. Lärmschutzfenster, Lüfter). Dies jedoch nur falls einzelnen Wohneinheiten die Grenzwerte trotz der aktiven Lärmschutzmaßnahmen laut den Berechnungen überschritten werden würden.